Wie viel verdient eine MFA 2026 nach Tarif?
Der Gehaltstarifvertrag zwischen dem Verband medizinischer Fachberufe (vmf) und der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) ordnet jede MFA nach zwei Achsen ein: der Tätigkeitsgruppe I bis VI und der Berufsjahrstufe. Die Tabelle gilt vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2026 für eine Vollzeitstelle mit 38,5 Wochenstunden nach § 6 des Manteltarifvertrags. Alle Werte sind Monatsbruttobeträge, auf volle Euro gerundet.
| Berufsjahre | TG I | TG II | TG III | TG IV | TG V | TG VI |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.–4. | 2.940 € | 3.116 € | 3.292 € | 3.469 € | 3.763 € | 4.174 € |
| 5.–8. | 2.993 € | 3.172 € | 3.352 € | 3.531 € | 3.830 € | 4.249 € |
| 9.–12. | 3.045 € | 3.228 € | 3.411 € | 3.594 € | 3.898 € | 4.325 € |
| 13.–16. | 3.098 € | 3.284 € | 3.470 € | 3.656 € | 3.966 € | 4.400 € |
| 17.–20. | 3.236 € | 3.430 € | 3.624 € | 3.818 € | 4.142 € | 4.595 € |
| 21.–24. | 3.289 € | 3.486 € | 3.684 € | 3.881 € | 4.210 € | 4.670 € |
| 25.–28. | 3.342 € | 3.542 € | 3.743 € | 3.943 € | 4.278 € | 4.745 € |
| 29.–32. | 3.395 € | 3.598 € | 3.802 € | 4.006 € | 4.345 € | 4.821 € |
| ab 33. | 3.448 € | 3.655 € | 3.861 € | 4.068 € | 4.413 € | 4.896 € |
Zwei Muster fallen auf. Erstens sind die Sprünge zwischen den Berufsjahrstufen klein – meist 50 bis 75 Euro –, während der Sprung zwischen den Tätigkeitsgruppen groß ist: Tätigkeitsgruppe II liegt 6 Prozent über I, III 12 Prozent, IV 18 Prozent, V 28 Prozent und VI 42 Prozent. Wer mehr verdienen will, kommt über die Aufgaben und Fortbildungen weiter als über das Abwarten von Berufsjahren. Zweitens gibt es zwischen dem 16. und dem 17. Berufsjahr einen größeren Schritt von rund 140 bis 195 Euro; die Tarifpartner haben die unteren vier Stufen zum 1. Januar 2026 stärker angehoben als die oberen, um das Einstiegsgehalt gegenüber anderen Gesundheitsfachberufen konkurrenzfähig zu halten. Die neunte Stufe ab dem 33. Berufsjahr wurde in derselben Tarifrunde eingeführt.
Für wen gilt der Tarifvertrag – und was gilt ohne ihn?
Unmittelbar und zwingend gilt der Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 TVG nur zwischen tarifgebundenen Parteien – auf Arbeitgeberseite über die in der AAA zusammengeschlossenen Ärzteverbände, auf Arbeitnehmerseite über die Mitgliedschaft der MFA im vmf. Häufiger als die beiderseitige Mitgliedschaft ist die Bezugnahme im Arbeitsvertrag: Ein Satz wie „Es gelten der Gehalts- und der Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte in der jeweils gültigen Fassung“ macht den Tarif zum Vertragsinhalt – mit allen Folgen, auch der automatischen Erhöhung zum Jahreswechsel. Wer eine solche Klausel im Vertrag hat, muss die Tabelle 2026 anwenden, unabhängig von einer Mitgliedschaft.
Ohne Tarifbindung und ohne Bezugnahme ist das Gehalt frei verhandelbar; es gilt dann nur die Untergrenze des Mindestlohns von 13,90 Euro je Stunde (2027: 14,60 Euro). Dass viele Praxen unter Tarif zahlen, zeigen die Vergleichszahlen: Das Portal medi-karriere nennt für Vollzeit-MFA einen bundesweiten Medianlohn von 3.129 Euro brutto – das entspricht etwa Tätigkeitsgruppe II im 5. bis 8. Berufsjahr, obwohl der Median über alle Berufsjahre gebildet ist. Für die Praxis ist die Tabelle deshalb auch ohne Bindung der Maßstab, an dem Bewerberinnen ein Angebot messen. Welche Arbeitszeitregeln des Manteltarifvertrags parallel gelten – 38,5-Stunden-Woche, freier Tag, Ausgleichsfristen –, erklärt der Beitrag zur Arbeitszeit von MFA nach Tarif.
Wie funktionieren die Tätigkeitsgruppen?
Die Tätigkeitsgruppe ist der größte Hebel beim Gehalt und zugleich die häufigste Streitfrage. Der Tarifvertrag knüpft sie an zwei Bedingungen, die zusammen erfüllt sein müssen: die Art der übertragenen Tätigkeit und ein Mindestumfang an Fortbildung. Eine MFA, die seit Jahren eigenständig die Wundversorgung führt, aber nur 30 Fortbildungsstunden nachweisen kann, bleibt formal in Gruppe I; eine MFA mit 200 Stunden Fortbildung, der keine entsprechenden Aufgaben übertragen sind, ebenfalls.
| Gruppe | Tätigkeitsmerkmal | Fortbildung | Typische Beispiele | Abstand zu TG I |
|---|---|---|---|---|
| I | Tätigkeiten nach Anweisung von Ärztin oder erfahrener MFA; Berufseinstieg | keine Vorgabe | Empfang, Terminvergabe, Assistenz, Grundlagen der Abrechnung | – |
| II | weitgehend selbständiges Ausführen der Tätigkeiten | mindestens 40 Stunden | Hygienebeauftragte, Impfmanagement, Wundversorgung, Datenschutz | + 6 % |
| III | weitgehend selbständiges Ausführen anspruchsvollerer Tätigkeiten | mindestens 80 Stunden | Prävention, digitale Praxiskommunikation, Ernährungsberatung, DMP-Betreuung | + 12 % |
| IV | selbständiges Arbeiten in einem Aufgabenbereich | mindestens 120 Stunden | Ambulantes Operieren, Palliativversorgung, nichtärztliche Praxisassistentin (NäPa), Onkologie | + 18 % |
| V | Leitungstätigkeiten | mindestens 360 Stunden | Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung, Praxismanagerin, Erstkraft mit Leitung | + 28 % |
| VI | Leitungs- und Führungstätigkeiten | mindestens 600 Stunden | Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen, Standortleitung im MVZ | + 42 % |
Fortbildungsstunden werden über die Jahre gesammelt und addiert; anerkannt sind die Curricula der Bundesärztekammer und vergleichbare Angebote der Kammern. Die 420 Stunden der Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung erfüllen Tätigkeitsgruppe V, was der Beitrag zur Praxismanagerin im Detail zeigt. Für die Praxis heißt das: Wer eine MFA höher einstufen möchte, plant die Fortbildungsstunden mit – und dokumentiert, welche Aufgaben ihr übertragen sind.
Was kommt zum Grundgehalt hinzu?
Das Tabellengehalt ist nicht das ganze Tarifentgelt. Der Manteltarifvertrag und der Gehaltstarifvertrag ergänzen es um mehrere Bestandteile, die bei Vergleichen zwischen Praxen oft übersehen werden.
| Bestandteil | Regelung |
|---|---|
| Sonderzahlung | 65 Prozent eines Monatsgehalts ab dem zweiten Jahr der Betriebszugehörigkeit, 50 Prozent im ersten Jahr; Voraussetzung ist ein am 1. Dezember seit mindestens sechs Monaten bestehendes Arbeitsverhältnis; Auszahlung mit dem Dezembergehalt |
| Zuschläge | 25 Prozent für Überstunden und Samstagsarbeit, 50 Prozent für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, 100 Prozent an bestimmten Feiertagen; beim Zusammentreffen wird nur der höchste Zuschlag gezahlt |
| Urlaub | 29 Arbeitstage bei der Fünf-Tage-Woche, 31 Arbeitstage ab dem vollendeten 55. Lebensjahr (seit der Tarifrunde 2024) |
| Fortbildung | bis zu drei Arbeitstage Arbeitsbefreiung je Kalenderjahr unter Fortzahlung des Gehalts nach § 17 Abs. 1 Buchst. h MTV MFA |
| Ausbildungsvergütung | 1.050 Euro im ersten, 1.150 Euro im zweiten, 1.250 Euro im dritten Ausbildungsjahr (jeweils 50 Euro mehr als 2025) |
| Betriebliche Altersversorgung | eigener Tarifvertrag mit Arbeitgeberbeitrag; die Höhe richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung |
Rechnet man die Sonderzahlung ein, liegt das Jahresbrutto einer MFA in Tätigkeitsgruppe II im 9. bis 12. Berufsjahr bei 3.228 Euro × 12,65 = rund 40.834 Euro. Für Praxen, die außerhalb des Tarifs ein „Gesamtpaket“ anbieten, ist das die Vergleichsgröße – nicht das Monatsgehalt allein. Wie die Überstundenzuschläge im Praxisalltag entstehen und wann Freizeitausgleich sie vermeidet, beschreibt der Beitrag zu Überstunden in der Arztpraxis.
Wie wird das Gehalt bei Teilzeit umgerechnet?
Viele MFA arbeiten in Teilzeit, und die Tabelle nennt nur Vollzeitwerte. Die Umrechnung ist linear: Teilzeitgehalt = Tarifgehalt ÷ 38,5 × vertragliche Wochenstunden. Eine MFA in Tätigkeitsgruppe II im 5. bis 8. Berufsjahr mit 25 Wochenstunden erhält 3.172 Euro ÷ 38,5 × 25 = 2.059,74 Euro, gerundet 2.060 Euro brutto. Wer stattdessen einen Stundenlohn braucht – für Minijobs, Aushilfen oder die Bewertung von Überstunden –, rechnet mit der üblichen Monatsformel: Stundenlohn = Monatsgehalt × 3 ÷ 13 ÷ Wochenstunden. Für die Eingangsstufe (2.939,59 Euro) ergibt das 17,62 Euro, für Tätigkeitsgruppe IV im 13. bis 16. Berufsjahr (3.656,22 Euro) 21,92 Euro je Stunde.
| Einstufung | Vollzeit 38,5 h | 30 h | 25 h | 20 h | Stundenlohn |
|---|---|---|---|---|---|
| TG I, 1.–4. Berufsjahr | 2.940 € | 2.291 € | 1.909 € | 1.527 € | 17,62 € |
| TG II, 5.–8. Berufsjahr | 3.172 € | 2.472 € | 2.060 € | 1.648 € | 19,01 € |
| TG III, 9.–12. Berufsjahr | 3.411 € | 2.658 € | 2.215 € | 1.772 € | 20,45 € |
| TG IV, 13.–16. Berufsjahr | 3.656 € | 2.849 € | 2.374 € | 1.899 € | 21,92 € |
| TG V, 17.–20. Berufsjahr | 4.142 € | 3.228 € | 2.689 € | 2.152 € | 24,83 € |
Wichtig für Minijobs: Bei 13,90 Euro Mindestlohn passen rund 43 Stunden im Monat in die Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro; bei einem Tarifstundenlohn von 17,62 Euro sind es nur noch 34 Stunden. Die Details stehen im Beitrag zum Minijob in der Arztpraxis.
Wie geht es 2027 weiter?
Der aktuelle Gehaltstarifvertrag wurde am 21. November 2024 vereinbart und läuft zwei Jahre: 3,85 Prozent linear zum 1. Januar 2025, dann die differenzierte Erhöhung um durchschnittlich 3,4 Prozent zum 1. Januar 2026 samt neuer Stufe. Er endet am 31. Dezember 2026. Im September 2026 lag noch kein Anschlussabschluss vor; bis dahin gilt der alte Vertrag nach § 4 Abs. 5 TVG nach, ohne dass die Gehälter automatisch steigen. Zur Orientierung: Die Runde davor brachte zum 1. März 2024 im Schnitt 7,4 Prozent, wobei Berufseinsteigerinnen mit rund 22 Prozent deutlich mehr bekamen als langjährige MFA.
Für die Praxisfinanzierung wichtig ist eine Regelung im Vergütungsrecht: Nach § 87 Abs. 2g SGB V fließen die Tarifsteigerungen der MFA aus dem Jahr 2026 in die Anpassung des Orientierungswerts für 2027 ein – also in den Punktwert, mit dem Praxen ihre Leistungen nach dem EBM vergütet bekommen. Die erste Verhandlungsrunde zwischen KBV und GKV-Spitzenverband dazu endete am 13. August 2026 ohne Ergebnis. Der Zusammenhang gilt in beide Richtungen: Was die Tarifpartner für 2027 vereinbaren, erreicht die Praxen erst mit dem Orientierungswert 2028.
Was hat das Gehalt mit dem Dienstplan zu tun?
Mehr, als es zunächst scheint. Drei Verbindungen sind in der Praxis entscheidend.
Erstens belegt der Dienstplan die Tätigkeitsgruppe. Die Einstufung folgt der tatsächlich übertragenen Tätigkeit. Wenn eine MFA in Tätigkeitsgruppe IV geführt wird, weil sie den OP-Bereich oder die Palliativpatienten betreut, dann muss diese Aufgabe auch im Plan stehen – als Funktionsplatz „OP“, „Wundsprechstunde“ oder „NäPa-Hausbesuche“ statt als namenlose Schicht. Umgekehrt entsteht ein Anspruch auf Höhergruppierung, wenn eine MFA über Monate Aufgaben einer höheren Gruppe übernimmt, ohne dass die Einstufung folgt. Ein Plan, der Qualifikationen an Personen und Aufgaben an Zeitfenster hängt, ist deshalb zugleich der Nachweis für die Gehaltsstruktur.
Zweitens kosten Überstunden nach Tarif 25 Prozent mehr. Eine Stunde Mehrarbeit in Tätigkeitsgruppe III im 9. bis 12. Berufsjahr kostet 20,45 Euro plus 5,11 Euro Zuschlag plus Arbeitgeberanteile – gegenüber einer regulär geplanten Stunde ein Aufschlag von einem Viertel. Nach § 7 des Manteltarifvertrags entsteht die Überstunde erst, wenn kein Freizeitausgleich innerhalb von vier, längstens zwölf Wochen erfolgt. Ein Dienstplan mit laufendem Stundenkonto zeigt die Ausgleichsfrist, bevor sie abläuft.
Drittens brauchen Fortbildungsstunden Planungszeit. Der Weg von Tätigkeitsgruppe I nach II sind 40 Stunden, nach III 80 Stunden. Der Manteltarifvertrag gewährt drei bezahlte Fortbildungstage im Jahr; alles darüber ist Verhandlungssache. Wer die Höhergruppierung von Mitarbeiterinnen fördern will, legt die Fortbildungstage als Abwesenheiten in den Jahresplan, damit die Besetzung nicht an ihnen scheitert. Wie das mit Bildungsurlaub und Pflichtterminen zusammengeht, zeigt der Beitrag zur Fortbildung im Praxisteam.
Umsetzung im Dienstplan
Praktisch heißt das: Qualifikationen und Tätigkeitsgruppen werden an den Personen hinterlegt, Funktionsplätze mit Anforderungen versehen, Sollstunden je Person nach Wochenstunden geführt und Mehrarbeit gegen die Ausgleichsfrist geprüft. In der redaktionellen Auswertung dieses Portals führt Aplano das Feld an: Stundenkonten und Überstundenberechnung sind eingebaut, Qualifikationen, Zeiterfassung sowie Auswertungen und Exporte gehören zum Pro-Tarif für 4,50 € pro Mitarbeiter und Monat zzgl. MwSt.; der Einstieg im Core-Tarif liegt bei 0,50 €. Getestet wird vierzehn Tage ohne Kreditkarte. Welche Systeme sich sonst für Praxisteams eignen, zeigt der Softwarevergleich; wie ein Plan aus Sprechzeiten, Qualifikationen und Sollstunden entsteht, der Beitrag Dienstplan digital erstellen.
Häufige Fragen
Wie viel verdient eine MFA 2026 nach Tarif?
Der Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte sieht 2026 bei 38,5 Wochenstunden zwischen 2.940 Euro brutto (Tätigkeitsgruppe I, 1. bis 4. Berufsjahr) und 4.896 Euro (Tätigkeitsgruppe VI, ab dem 33. Berufsjahr) vor. Eine MFA in Tätigkeitsgruppe II mit zehn Berufsjahren erhält 3.228 Euro, in Tätigkeitsgruppe III 3.411 Euro. Hinzu kommen eine Sonderzahlung von 65 Prozent eines Monatsgehalts ab zwei Jahren Betriebszugehörigkeit sowie tarifliche Zuschläge.
Gilt der MFA-Tarifvertrag für jede Arztpraxis?
Nein. Unmittelbar gebunden sind nur Praxen, deren Inhaber Mitglied der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) sind, gegenüber MFA, die im Verband medizinischer Fachberufe organisiert sind. Viele Praxen wenden den Tarif trotzdem an, indem der Arbeitsvertrag auf ihn Bezug nimmt. Ohne Tarifbindung und ohne Bezugnahme ist das Gehalt frei verhandelbar; die Tabelle dient dann als Orientierung.
Wonach richtet sich die Tätigkeitsgruppe?
Nach zwei Kriterien zugleich: der tatsächlich übertragenen Tätigkeit und den nachgewiesenen Fortbildungsstunden. Tätigkeitsgruppe II setzt mindestens 40 Stunden voraus, III mindestens 80, IV mindestens 120, V (Leitungstätigkeiten) mindestens 360 und VI (Leitungs- und Führungstätigkeiten) mindestens 600 Stunden. Die Gruppen II bis VI liegen 6, 12, 18, 28 und 42 Prozent über Tätigkeitsgruppe I.
Wie wird das Tarifgehalt bei Teilzeit berechnet?
Anteilig nach der vereinbarten Wochenarbeitszeit: Tarifgehalt der Vollzeitstelle geteilt durch 38,5, multipliziert mit den vertraglichen Wochenstunden. Eine MFA in Tätigkeitsgruppe II im 5. bis 8. Berufsjahr (3.172 Euro) erhält bei 25 Wochenstunden 2.060 Euro brutto. Der rechnerische Stundenlohn ergibt sich aus Monatsgehalt mal 3, geteilt durch 13, geteilt durch die Wochenstunden – für die Eingangsstufe rund 17,62 Euro.
Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung für MFA 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 zahlt der Tarif 1.050 Euro im ersten, 1.150 Euro im zweiten und 1.250 Euro im dritten Ausbildungsjahr – jeweils 50 Euro mehr als 2025. Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG liegt 2026 mit 724 Euro im ersten Jahr deutlich darunter.
Was passiert mit dem MFA-Gehalt 2027?
Der Gehaltstarifvertrag läuft am 31. Dezember 2026 aus, ein Anschlussabschluss lag im September 2026 noch nicht vor. Die Erhöhungen der letzten Runden lagen bei 7,4 Prozent zum 1. März 2024, 3,85 Prozent zum 1. Januar 2025 und durchschnittlich 3,4 Prozent zum 1. Januar 2026. Nach § 87 Abs. 2g SGB V fließen die MFA-Tarifsteigerungen des Jahres 2026 in den Orientierungswert 2027 ein, also in das, was Praxen je Leistung erhalten.
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Quellen und Stand
- Verband medizinischer Fachberufe: Tarifeinigung vom 21. November 2024 – 3,85 Prozent zum 1. Januar 2025, differenzierte Erhöhung zum 1. Januar 2026, neue Berufsjahrstufe, Ausbildungsvergütung, Urlaub 29/31 Tage. Originaltexte der Tarifverträge exklusiv für Mitglieder unter vmf-online.de.
- Ärztekammer des Saarlandes: Höhere Gehälter für MFA und neue Regelungen – Zusammenfassung der Tarifrunde 2024/2025 aus Arbeitgebersicht.
- Gehaltstabelle für Medizinische Fachangestellte, gültig ab 1. Januar 2026 – alle Tätigkeitsgruppen und Berufsjahrstufen, Fortbildungsstunden, Medianlohn; gegengeprüft mit draco.de (Sonderzahlung, Ausbildungsvergütung, Beispiele je Tätigkeitsgruppe).
- Deutsches Ärzteblatt: Tarifeinigung – 7,4 Prozent mehr Gehalt für MFA – Runde 2024 mit Werten zum 1. März 2024.
- MFA mal anders: Orientierungswert 2027 – MFA-Gehälter zählen mit – § 87 Abs. 2g SGB V, Verhandlungsrunde vom 13. August 2026.
- § 3 TVG – Tarifgebundenheit und § 4 TVG – Wirkung der Rechtsnormen, Nachwirkung.
- § 87 SGB V – Bundesmantelvertrag, einheitlicher Bewertungsmaßstab, Orientierungswert.
- Aplano: Funktionsübersicht und Preise, Stand Juli 2026.
Redaktionell geprüft am 21. September 2026. Gehaltsangaben sind Bruttowerte des Gehaltstarifvertrags 2026 bei 38,5 Wochenstunden und gelten unmittelbar nur bei Tarifbindung oder arbeitsvertraglicher Bezugnahme; Teilzeit- und Stundenlohnwerte sind gerundete Beispielrechnungen. Der Medianlohn ist eine Angabe des zitierten Portals, keine amtliche Statistik. Rechtsinformationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Anbieterangaben können sich ändern.