Die Vorfrage: Gilt der Tarifvertrag überhaupt?
Der Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte ist nicht allgemeinverbindlich. Gebunden ist eine Praxis nur, wenn die Arbeitgeberseite Mitglied der zuständigen Arbeitgeberorganisation ist oder wenn der Arbeitsvertrag eine Bezugnahmeklausel enthält. Der zweite Fall ist der häufigere – und häufig ist beiden Seiten nicht bewusst, was damit alles gilt.
Für die Fortbildung ist diese Vorfrage entscheidend. Ohne Tarifbindung existiert kein tariflicher Freistellungsanspruch. Dann bleiben nur zwei Grundlagen: was im Arbeitsvertrag steht und was das Landesrecht zur Bildungsfreistellung vorsieht. Die Frage, ob eine angeordnete Fortbildung Arbeitszeit ist, hängt dagegen nicht am Tarifvertrag – sie folgt aus dem Arbeitszeitrecht und gilt in jeder Praxis. Den tariflichen Rahmen der Arbeitszeit insgesamt beschreibt der Beitrag Arbeitszeit von MFA.
Wann Fortbildung Arbeitszeit ist
Der Europäische Gerichtshof hat die Frage 2021 grundsätzlich beantwortet. Im Fall C-909/19 hatte ein Beschäftigter auf Veranlassung seines Arbeitgebers 160 Stunden Fortbildung absolviert, davon 124 Stunden außerhalb der regulären Arbeitszeit, nachmittags, abends und an Wochenenden. Der Gerichtshof stellte klar: Die Arbeitszeitrichtlinie kennt nur Arbeitszeit und Ruhezeit, eine Zwischenkategorie gibt es nicht. Fortbildungszeit, die auf Veranlassung des Arbeitgebers absolviert wird und während der die Person dessen Weisungen unterliegt, ist Arbeitszeit – unabhängig vom Ort und davon, ob sie in die übliche Dienstzeit fällt.
Für die Praxis heißt das: Ein Hygieneseminar, das die Praxisleitung für notwendig hält und für das sie die Anmeldung veranlasst, ist Arbeitszeit. Es zählt in die tägliche Höchstarbeitszeit nach § 3 ArbZG hinein, es löst die Ruhezeit von elf Stunden nach § 5 ArbZG aus, und die Zeit gehört ins Stundenkonto. Ein Samstagsseminar von 9 bis 17 Uhr ist damit kein freier Tag mit Bildungswert, sondern ein Arbeitstag mit acht Stunden.
| Situation | Arbeitszeit? | Begründung |
|---|---|---|
| Praxis meldet MFA zum Abrechnungsseminar an | ja | Veranlassung durch den Arbeitgeber, Weisungsbindung (EuGH C-909/19) |
| Pflichtunterweisung nach § 12 ArbSchG | ja | Das Gesetz verlangt die Unterweisung ausdrücklich „während der Arbeitszeit" |
| Strahlenschutz-Aktualisierung, weil die Praxis röntgt | ja | Ohne gültige Kenntnisse darf die Tätigkeit nicht ausgeübt werden – betriebliche Veranlassung |
| Aufstiegsfortbildung zur Fachwirtin auf eigenen Wunsch, abends | nein | Keine Weisung, kein unmittelbarer Bezug zur geschuldeten Tätigkeit; Freistellung nur nach Tarif oder Vereinbarung |
| Freiwilliger Fachkongress, den die Praxis begrüßt, aber nicht anordnet | Einzelfall | Kommt darauf an, wie stark die Praxis den Besuch veranlasst und ob sie Kosten und Anmeldung übernimmt |
Der tarifliche Anspruch: drei Tage im Kalenderjahr
§ 17 des Manteltarifvertrags regelt die Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Gehalts für eine Reihe persönlicher Anlässe – von der Eheschließung bis zur schweren Erkrankung eines Kindes. Buchstabe h dieser Aufzählung betrifft die Fortbildung: Für die Teilnahme an berufsbezogenen Fortbildungsmaßnahmen werden auf Antrag bis zu drei Arbeitstage im Kalenderjahr gewährt.
Drei Details der Regelung werden regelmäßig übersehen.
Erstens die Nachweispflicht. Die Bestätigung über die Teilnahme und deren Ergebnis ist der Praxis vorzulegen. Eine bloße Anmeldebestätigung genügt nicht; verlangt ist der Beleg, dass die Maßnahme tatsächlich absolviert wurde.
Zweitens die Definition des Arbeitstages. Der Tarifvertrag bestimmt für die Befreiungsvorschriften ausdrücklich, dass Arbeitstage alle Kalendertage mit Ausnahme der Samstage, Sonntage und gesetzlichen Feiertage sind. Ein Kurs am Samstag verbraucht damit keinen der drei Tage – er wird aber, wenn die Praxis ihn veranlasst hat, als Arbeitszeit gebucht.
Drittens der Vorrang des Landesrechts. Der Tarifvertrag ordnet an, dass landesrechtliche Regelungen zum Bildungsurlaub, soweit vorhanden, ausschließlich Anwendung finden. Der tarifliche Drei-Tage-Anspruch tritt in diesen Ländern also nicht neben den Bildungsurlaub, sondern hinter ihn zurück. Praktisch bedeutet das: In den meisten Bundesländern ist das Landesgesetz die maßgebliche Grundlage, nicht § 17 des Tarifvertrags.
Bildungsurlaub: 14 von 16 Ländern
Die Bildungsfreistellung ist Ländersache, und die Regelungen unterscheiden sich in Umfang, Anerkennungsverfahren und Wartezeit. Gemeinsam ist ihnen der Grundsatz: In der Regel fünf Arbeitstage je Kalenderjahr oder zehn Tage in zwei Jahren, für anerkannte Veranstaltungen der beruflichen oder politischen Bildung, unter Fortzahlung des Entgelts.
Bayern hat kein solches Gesetz. Sachsen hatte bis zuletzt ebenfalls keines; am 5. Februar 2026 hat der Sächsische Landtag ein Gesetz über den Anspruch auf Freistellung zur Qualifizierung beschlossen, das ab dem 1. Januar 2027 bis zu drei Tage im Kalenderjahr vorsieht. Bis dahin bleibt es dort bei Tarif- und Arbeitsvertrag.
Kleinbetriebsklauseln und Wartezeiten kommen hinzu: Die meisten Landesgesetze setzen ein bestehendes Arbeitsverhältnis von sechs oder zwölf Monaten voraus, und viele nehmen Betriebe unterhalb einer bestimmten Beschäftigtenzahl aus oder begrenzen die Zahl gleichzeitiger Freistellungen. Für eine Praxis mit fünf bis zehn Beschäftigten lohnt der Blick in das konkrete Landesgesetz, bevor ein Antrag pauschal abgelehnt oder pauschal bewilligt wird.
Die Pflichttermine, die kein Antrag auslöst
Neben der freiwilligen Fortbildung gibt es wiederkehrende Termine, die unabhängig von jedem Anspruch stattfinden müssen. Sie sind planerisch die verlässlichsten, weil ihr Rhythmus feststeht – und werden trotzdem am häufigsten vergessen, weil niemand sie beantragt.
| Termin | Rhythmus | Grundlage |
|---|---|---|
| Unterweisung zu Sicherheit und Gesundheitsschutz | bei Einstellung, bei Änderungen und mindestens einmal jährlich; zu dokumentieren | § 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1 |
| Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz | spätestens alle fünf Jahre, sofern die Praxis röntgt | § 49 StrlSchV |
| Auffrischung betrieblicher Ersthelfer | in der Regel alle zwei Jahre, sofern Ersthelfer benannt sind | DGUV Vorschrift 1 |
Die Strahlenschutz-Aktualisierung ist der Termin mit der härtesten Konsequenz: Läuft die Frist ab, darf die betreffende Person bis zum Nachweis nicht mehr am Röntgengerät tätig werden. In einer Praxis mit zwei röntgenberechtigten MFA fällt damit über Nacht die Hälfte der Kapazität für diese Tätigkeit weg – ein Ausfall, der sich anders als eine Krankmeldung Jahre im Voraus vermeiden lässt. Der Fristablauf gehört deshalb nicht in einen Ordner, sondern als Vorlauftermin in den Plan.
Fortbildungstage im Dienstplan
Planerisch ist Fortbildung eine Abwesenheit mit zwei Besonderheiten: Sie ist lange vorher bekannt, und sie trifft gezielt qualifizierte Personen. Beides lässt sich nutzen.
Als eigene Abwesenheitsart führen. Fortbildung ist weder Urlaub noch Krankheit. Wird sie als Urlaub gebucht, verschwindet sie aus der Kapazitätsbetrachtung und verkürzt zugleich den Erholungsanspruch – beides falsch. Eine eigene Kategorie hält den Tag im Plan sichtbar und lässt ihn getrennt auswerten.
An die Sprechstundenstruktur legen. Fortbildungstermine sind seltener frei wählbar als Urlaubstage, aber oft in mehreren Terminvarianten verfügbar. Ein Kurs am schwächsten Sprechstundentag kostet die Praxis deutlich weniger als derselbe Kurs am Montag. Welche Tage das sind, ergibt sich aus der Bedarfsrechnung auf der Seite Sprechstunden und Personalbedarf.
Nicht mehrere gleichzeitig. In einem Team von sechs Personen sind zwei parallele Fortbildungstage bereits ein Drittel der Besetzung. Eine einfache Regel – höchstens eine Person je Tag, bei Pflichtterminen abgestimmte Gruppen – verhindert, dass die Fortbildungsplanung dieselbe Lücke erzeugt wie eine unkoordinierte Urlaubsplanung.
Die Ruhezeit prüfen. Endet ein Kurs um 18 Uhr, darf die Sprechstunde am nächsten Morgen nicht vor 5 Uhr beginnen – praktisch unkritisch. Kritisch wird es bei mehrtägigen Veranstaltungen mit Abendprogramm und einem Frühdienst am Folgetag. Weil die Fortbildungszeit Arbeitszeit ist, gilt § 5 ArbZG unverändert.
Teilzeitkräfte anteilig behandeln. Der tarifliche Anspruch auf bis zu drei Arbeitstage ist ein Anspruch in Tagen, nicht in Stunden. Bei einer Teilzeitkraft, die an drei Tagen arbeitet, ist ein Fortbildungstag mit dem Soll dieses Wochentags zu bewerten. Die weiteren Besonderheiten der Teilzeit im Praxisteam behandelt der Beitrag Teilzeit in der Arztpraxis.
Kosten und Rückzahlungsklauseln
Wer die Kosten trägt, sagt weder der Manteltarifvertrag noch das Gesetz allgemein. Bei betrieblich veranlassten Maßnahmen trägt sie in aller Regel die Praxis, weil die Fortbildung ihrem Interesse dient. Bei längeren Aufstiegsfortbildungen ist eine Kostenbeteiligung mit Rückzahlungsklausel üblich – und rechtlich anspruchsvoll.
Solche Klauseln sind nur wirksam, wenn die Bindungsdauer in einem angemessenen Verhältnis zu Dauer und Wert der Fortbildung steht und wenn die Rückzahlungspflicht nicht auch Fälle erfasst, die die beschäftigte Person nicht zu vertreten hat – etwa eine krankheitsbedingte Eigenkündigung. Eine pauschale Formulierung, die jede Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfasst, benachteiligt unangemessen und ist regelmäßig unwirksam; die Praxis bleibt dann auf den Kosten sitzen. Wer eine solche Vereinbarung schließt, sollte sie einzelfallbezogen prüfen lassen, statt eine Vorlage zu übernehmen.
Was die Planungssoftware dafür leisten muss
Fortbildung ist der Testfall dafür, ob ein Dienstplan mehr kann als Anwesenheit abbilden. Drei Funktionen entscheiden: eine eigene Abwesenheitsart mit eigener Auswertung, damit Fortbildungstage nicht im Urlaubskonto verschwinden; ein Stundenkonto, das den Fortbildungstag mit dem Tagessoll bewertet und angeordnete Termine außerhalb der Dienstzeit als Arbeitszeit aufnimmt; und eine Qualifikationsübersicht, die zeigt, welche Person welche Berechtigung hat und wann sie ausläuft.
In der redaktionellen Auswertung führt Aplano das Feld an, weil Dienstplan, Abwesenheiten, Zeiterfassung und Qualifikationen in einer Oberfläche liegen und Hinweise nach dem Arbeitszeitgesetz beim Planen erscheinen statt erst in der Auswertung. Abwesenheitsarten lassen sich frei anlegen, sodass Fortbildung getrennt von Urlaub geführt wird; die Zeiterfassung gehört zum Pro-Tarif mit 4,50 € je Mitarbeiter und Monat netto, der günstigste Einstieg beginnt bei 0,50 €. Auf Capterra wird Aplano mit 4,8 von 5 bei 113 Bewertungen geführt, auf OMR Reviews mit 4,7 von 5 bei 206 Bewertungen, Stand Juli 2026. Alternativen ordnet der Softwarevergleich ein.
Häufige Fragen
Ist eine Fortbildung für MFA Arbeitszeit?
Wenn die Praxis die Fortbildung veranlasst oder anordnet, ja. Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 28. Oktober 2021 (C-909/19) entschieden, dass Zeiten beruflicher Fortbildung, die auf Veranlassung des Arbeitgebers absolviert werden, Arbeitszeit im Sinne der Arbeitszeitrichtlinie sind – auch dann, wenn sie außerhalb der üblichen Arbeitszeit und außerhalb des Betriebs stattfinden. Eine rein eigeninitiative Fortbildung ohne Bezug zur geschuldeten Tätigkeit ist dagegen keine Arbeitszeit.
Wie viele Fortbildungstage stehen MFA nach Tarif zu?
Der Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte sieht in § 17 Abs. 1 Buchstabe h für die Teilnahme an berufsbezogenen Fortbildungsmaßnahmen eine Arbeitsbefreiung von bis zu drei Arbeitstagen im Kalenderjahr unter Fortzahlung des Gehalts vor. Die Bestätigung über Teilnahme und Ergebnis ist der Praxis vorzulegen. Existiert im jeweiligen Bundesland eine Regelung zum Bildungsurlaub, findet ausschließlich diese Anwendung.
Gilt der Manteltarifvertrag automatisch für jede Arztpraxis?
Nein. Der Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte ist nicht allgemeinverbindlich. Gebunden ist eine Praxis nur, wenn die Arbeitgeberseite Mitglied der zuständigen Arbeitgeberorganisation ist oder wenn die Anwendung des Tarifvertrags im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Ohne Tarifbindung gibt es keinen tariflichen Freistellungsanspruch für Fortbildung – dann zählen Arbeitsvertrag und landesrechtlicher Bildungsurlaub.
Haben MFA Anspruch auf Bildungsurlaub?
In 14 der 16 Bundesländer gibt es ein Landesgesetz zur Bildungsfreistellung, meist mit fünf Tagen je Kalenderjahr oder zehn Tagen in zwei Jahren. Bayern hat keine Regelung. In Sachsen hat der Landtag am 5. Februar 2026 ein Qualifizierungszeitgesetz beschlossen, das ab dem 1. Januar 2027 bis zu drei Tage im Kalenderjahr vorsieht. Maßgeblich ist das Recht am Ort der Arbeitsstätte, nicht am Sitz des Unternehmens.
Welche Fortbildungen sind in der Arztpraxis verpflichtend?
Unabhängig von freiwilliger Fortbildung sind wiederkehrende Pflichttermine einzuplanen. Dazu gehören die Unterweisung zu Sicherheit und Gesundheitsschutz nach § 12 ArbSchG, die nach § 4 der DGUV Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren ist, sowie – sofern in der Praxis geröntgt wird – die Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz, die nach § 49 StrlSchV spätestens alle fünf Jahre nachzuweisen ist.
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Quellen und Stand
- Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte ab 01.01.2025: § 6 regelmäßige Arbeitszeit von durchschnittlich 38,5 Stunden; § 17 Abs. 1 Buchstabe h Arbeitsbefreiung von bis zu drei Arbeitstagen im Kalenderjahr für berufsbezogene Fortbildungsmaßnahmen, Vorlage der Teilnahmebestätigung, Definition der Arbeitstage und Vorrang landesrechtlicher Bildungsurlaubsregelungen.
- Ärztekammer Nordrhein: Manteltarifvertrag für MFA – Fundstelle und Hinweis zur Tarifbindung (Mitgliedschaft oder arbeitsvertragliche Bezugnahme).
- EuGH, Urteil vom 28.10.2021 – C-909/19: Zeiten beruflicher Fortbildung auf Veranlassung des Arbeitgebers sind Arbeitszeit im Sinne der Richtlinie 2003/88/EG; eine Zwischenkategorie zwischen Arbeitszeit und Ruhezeit besteht nicht.
- § 12 ArbSchG – Unterweisung (während der Arbeitszeit, bei Einstellung und bei Veränderungen, erforderlichenfalls regelmäßig zu wiederholen) in Verbindung mit § 4 DGUV Vorschrift 1 (mindestens einmal jährlich, Dokumentation).
- § 49 StrlSchV – Aktualisierung der Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz: Nachweis spätestens alle fünf Jahre.
- Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Gesetz über den Anspruch auf Freistellung zur Qualifizierung beschlossen (Landtagsbeschluss 5. Februar 2026, Inkrafttreten 1. Januar 2027, bis zu drei Tage im Kalenderjahr).
- Bildungsurlaub.de: Regelungen nach Bundesland, abgerufen August 2026 – Übersicht der Landesgesetze; keine Regelung in Bayern.
- § 5 ArbZG – Ruhezeit und § 3 ArbZG – Arbeitszeit der Arbeitnehmer.
- Aplano: Funktionsübersicht und Preise, abgerufen August 2026.
Redaktionell geprüft am 28. August 2026. Maßgeblich sind der jeweils anwendbare Tarifvertrag in seiner aktuellen Fassung, das Landesgesetz am Ort der Arbeitsstätte und der individuelle Arbeitsvertrag. Rechtsinformationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall; Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten sollten vor Abschluss geprüft werden.