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MFA-Ausbildung: Dauer, Vergütung 2026, Berufsschule und Arbeitszeit – was Praxen im Dienstplan beachten

Wer eine Medizinische Fachangestellte ausbildet, plant drei Jahre lang eine Person, die nicht an jedem Tag in der Praxis ist, für die eigene Arbeitszeitregeln gelten und deren Einsatz dem Ausbildungszweck folgen muss. Dieser Beitrag bündelt, was Praxisinhaber und Praxismanagerinnen zur MFA-Ausbildung wissen müssen – Dauer und Verkürzung, Vergütung 2026, Berufsschule, Arbeitszeit, Urlaub und Prüfungen – und übersetzt es in Regeln für den Dienstplan.

Von Dr. Katharina Müller · 11. Oktober 2026 · Quellen am Seitenende

Kurz beantwortet: Die MFA-Ausbildung dauert drei Jahre und ist in der Ausbildungsverordnung vom 26. April 2006 geregelt; die Ärztekammer kann sie auf gemeinsamen Antrag nach § 8 BBiG verkürzen. Die tarifliche Ausbildungsvergütung beträgt 2026 monatlich 1.050, 1.150 und 1.250 Euro im ersten, zweiten und dritten Jahr; die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung für einen Beginn 2026 liegt bei 724 Euro im ersten Jahr. Berufsschule ist Ausbildungszeit: Ein Schultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden zählt einmal pro Woche als voller Ausbildungstag (§ 15 BBiG), für Minderjährige gelten zusätzlich die Grenzen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Am Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung sind alle Azubis freizustellen.

Dauer, Ausbildungsordnung und Verkürzung

Grundlage der Ausbildung ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten (MedFAngAusbV) vom 26. April 2006, in Kraft seit dem 1. August 2006. Sie hat die frühere Arzthelferinnen-Ausbildung abgelöst und gilt bis heute unverändert. § 2 legt die Dauer auf drei Jahre fest; der Ausbildungsrahmenplan in den Anlagen gliedert die Inhalte sachlich und zeitlich – von Hygiene und Datenschutz über Patientenbetreuung und Abrechnung bis zur Assistenz bei Diagnostik und Therapie. Zuständige Stelle ist die jeweilige Landesärztekammer: Sie trägt den Ausbildungsvertrag ein, entscheidet über Verkürzungen und nimmt die Prüfungen ab.

Verkürzt wird nicht durch Absprache zwischen Praxis und Azubi, sondern auf gemeinsamen Antrag bei der Kammer, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der kürzeren Zeit erreicht wird (§ 8 Abs. 1 BBiG). Die Kammern legen die Gründe in Beschlüssen ihrer Berufsbildungsausschüsse fest. Die Ärztekammer Nordrhein etwa kürzt bei Fachhochschul- oder Hochschulreife und bei einer abgeschlossenen staatlich anerkannten Berufsausbildung um bis zu zwölf Monate; die Mindestausbildungsdauer von 18 Monaten darf auch bei mehreren Gründen nicht unterschritten werden. Der Antrag sollte möglichst mit dem Vertrag, spätestens im ersten Ausbildungsjahr gestellt werden. Später bleibt die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung nach § 45 Abs. 1 BBiG, wenn die Leistungen in Praxis und Berufsschule das rechtfertigen.

Eckdaten der MFA-Ausbildung (Stand Oktober 2026)
PunktRegelungRechtsgrundlage
Regeldauer3 Jahre§ 2 MedFAngAusbV
Verkürzungauf gemeinsamen Antrag, z. B. bis zu 12 Monate bei (Fach-)Hochschulreife; Mindestdauer 18 Monate§ 8 Abs. 1 BBiG, Kammerbeschlüsse
Teilzeitausbildungtägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit um höchstens 50 Prozent gekürzt, Dauer höchstens das Eineinhalbfache§ 7a BBiG
Probezeitgesetzlich 1 bis 4 Monate; nach MFA-Tarif 3 Monate, Verlängerung bei Azubis ausgeschlossen§ 20 BBiG, § 4 Abs. 1 MTV
Endemit Ablauf der Dauer oder bei vorzeitigem Bestehen mit Bekanntgabe des Ergebnisses§ 21 Abs. 1 und 2 BBiG
Weiterbeschäftigung ohne Abspracheunbefristetes Arbeitsverhältnis gilt als begründet§ 24 BBiG

Ausbildungsvergütung 2026: Tarif und gesetzliches Minimum

Die Ausbildungsvergütung steht in § 4 des Gehaltstarifvertrags für Medizinische Fachangestellte, den die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) und der Verband medizinischer Fachberufe (vmf) am 21. November 2024 geschlossen haben. Seit dem 1. Januar 2026 gelten 50 Euro mehr je Ausbildungsjahr als 2025. Für Praxen ohne Tarifbindung ist der Tarif trotzdem relevant, weil das Berufsbildungsgesetz die Angemessenheit an ihm misst.

Ausbildungsvergütung MFA je Ausbildungsjahr (monatlich, brutto)
AusbildungsjahrTarif 2025Tarif seit 01.01.2026Untergrenze ohne Tarifbindung (80 % des Tarifs 2026)Mindestvergütung § 17 BBiG, Beginn 2026Mindestvergütung § 17 BBiG, Beginn 2027
1. Jahr1.000 €1.050 €840 €724 €764 €
2. Jahr1.100 €1.150 €920 €854 €902 €
3. Jahr1.200 €1.250 €1.000 €977 €1.031 €

Drei Regeln aus § 17 BBiG ordnen die Spalten:

Zur Vergütung kommt bei Tarifanwendung die Sonderzahlung nach § 12 MTV: Für Auszubildende entsteht der Anspruch bereits nach drei Monaten, die Höhe richtet sich nach der Ausbildungsvergütung. Die Einzelheiten – Stichtag, anteilige Zahlung, Übernahme im laufenden Jahr – stehen im Beitrag zum Weihnachtsgeld für MFA. Der Gehaltstarifvertrag läuft am 31. Dezember 2026 aus; ein Abschluss für 2027 war bis Redaktionsschluss nicht veröffentlicht. Wie es nach der Prüfung weitergeht, zeigt die Tariftabelle im Beitrag zum MFA-Gehalt 2026: Berufseinsteigerinnen starten 2026 in Tätigkeitsgruppe I mit 2.940 Euro.

Berufsschule: Freistellung und Anrechnung

Die Berufsschule ist der zweite Lernort der dualen Ausbildung. Ob sie an ein bis zwei festen Tagen pro Woche oder in Blockwochen stattfindet, legen Land und Schule fest; die Praxis muss den Stundenplan nehmen, wie er kommt. Rechtlich entscheidend ist § 15 BBiG, der seit dem 1. Januar 2020 auch für volljährige Auszubildende die Freistellung und Anrechnung vollständig regelt. Für Minderjährige wiederholt § 9 JArbSchG dieselben Fälle.

Berufsschule im Dienstplan nach § 15 BBiG und § 9 JArbSchG
FallFreistellungAnrechnung auf die Ausbildungszeit
Unterricht beginnt vor 9 Uhrkeine Beschäftigung vor dem Unterricht–
Schultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden à 45 Minutenganzer Tag, einmal pro Wochedurchschnittliche tägliche Ausbildungszeit (bei 38,5 Std./5 Tage: 7,7 Std.)
zweiter langer Schultag in derselben Woche oder kürzerer Schultagfür die UnterrichtszeitUnterricht inkl. Pausen und notwendiger Wege zur Praxis
Blockunterricht mindestens 25 Std. an mindestens 5 Tagenganze Woche; betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis 2 Std. zulässigdurchschnittliche wöchentliche Ausbildungszeit

Für die Planung folgt daraus: Der erste lange Schultag der Woche ist ein voller Ausbildungstag, an dem die Azubi nicht in die Sprechstunde geplant wird. Nach einem kürzeren Schultag darf sie zurück in die Praxis, aber nur mit der Zeit, die nach Unterricht, Pausen und Weg von der Tagesausbildungszeit übrig bleibt. Die Vergütung läuft für alle Freistellungen weiter (§ 19 Abs. 1 BBiG). Ausführliche Fallbeispiele zu Anrechnung und Altersstatus stehen auf der Seite Azubis und Berufsschule.

Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten von Azubis

Welche Grenzen gelten, hängt zuerst am Alter. Für Auszubildende unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 15 Abs. 3 BBiG), für Volljährige das Arbeitszeitgesetz. Gilt der Manteltarifvertrag – er erfasst Auszubildende nach § 1 Abs. 3 MTV entsprechend –, kommen dessen Regeln hinzu: 38,5 Stunden pro Woche, ein ganzer oder zwei halbe freie Tage je Woche und arbeitsfreie Samstagnachmittage (§ 6 MTV).

Arbeitszeitregeln für MFA-Azubis nach Alter
Regelunter 18 Jahre (JArbSchG)ab 18 Jahre (ArbZG)
Tägliche Arbeitszeithöchstens 8 Std. (§ 8); mit MTV bis 9 Std. (§ 6 Abs. 5 MTV, § 21a JArbSchG)8 Std., bis 10 Std. mit Ausgleich (§ 3 ArbZG)
Wöchentliche Arbeitszeithöchstens 40 Std., auch mit MTVnach Vertrag; Tarif: 38,5 Std. im Durchschnitt
Ruhepausen30 Min. ab mehr als 4,5 Std., 60 Min. ab mehr als 6 Std.; höchstens 4,5 Std. am Stück (§ 11); mit MTV erste Pause spätestens nach 5 Std.30 Min. ab mehr als 6 Std., 45 Min. ab mehr als 9 Std. (§ 4 ArbZG)
Ruhezeit12 Std. (§ 13)11 Std. (§ 5 ArbZG)
Zeitfenster6 bis 20 Uhr (§ 14)keine gesetzliche Grenze; Nachtarbeit nach Tarif ab 20 Uhr zuschlagspflichtig
Arbeitstage5 pro Woche (§ 15); mit MTV bis 5,5 TageTarif: ein ganzer oder zwei halbe Tage frei
Samstaggrundsätzlich verboten; Ausnahme u. a. ärztlicher Notdienst (§ 16)Tarif: ab 12 Uhr frei, Samstagsarbeit mit Zuschlag
Ärztliche UntersuchungErstuntersuchung vor Beginn, Nachuntersuchung nach einem Jahr (§§ 32, 33)–

Die Ausnahmen nach § 6 Abs. 5 MTV gelten nur dort, wo der Tarif gilt. Eine nicht tarifgebundene Praxis kann sie nach § 21a Abs. 2 JArbSchG durch schriftliche Vereinbarung mit der oder dem Jugendlichen übernehmen. Die Samstagssprechstunde ist für minderjährige Azubis der heikelste Punkt: Arztpraxen stehen nicht im Ausnahmekatalog des § 16 Abs. 2 JArbSchG, nur der ärztliche Notdienst; § 6 Abs. 5 MTV nennt § 16 nicht. Wer Minderjährige samstags einplanen will, sollte das vorher mit der Kammer oder der Aufsichtsbehörde klären. Wie die tariflichen Arbeitszeitregeln für ausgelernte MFA aussehen, beschreibt der Beitrag zur Arbeitszeit von MFA nach Tarif.

Überstunden und Ausbildungszweck

Auch Azubis bleiben, wenn die Sprechstunde überzieht. Rechtlich ist das zulässig, aber nicht kostenlos: Eine Beschäftigung über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinaus ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen (§ 17 Abs. 7 BBiG). Wie das geschieht, muss schon im Ausbildungsvertrag stehen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8 BBiG). Gilt der Manteltarifvertrag, ist Mehrarbeit nach § 7 MTV binnen vier, längstens zwölf Wochen in Freizeit auszugleichen, andernfalls wird sie als Überstunde mit Zuschlag vergütet. Bei Minderjährigen ist der Spielraum klein, weil acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich harte Obergrenzen sind.

Die zweite Grenze ist inhaltlich: Auszubildenden dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren Kräften angemessen sind (§ 14 Abs. 3 BBiG). Eine Azubi, die dauerhaft eine fehlende Kraft an der Anmeldung ersetzt, füllt eine Lücke im Plan, wird aber nicht ausgebildet. Wie Mehrstunden im Team erfasst und ausgeglichen werden, behandelt der Beitrag zu Überstunden in der Arztpraxis.

Urlaub während der Ausbildung

Gilt der Tarif, haben Auszubildende wie ausgelernte MFA 29 Arbeitstage Urlaub (§ 16 Abs. 3 MTV). Der Urlaub ist so zu gewähren, dass der Berufsschulunterricht nicht beeinträchtigt wird (§ 16 Abs. 5 MTV); das Jugendarbeitsschutzgesetz verlangt für Minderjährige, ihn in die Berufsschulferien zu legen, und gewährt für jeden Schultag, der dennoch in den Urlaub fällt, einen zusätzlichen Urlaubstag (§ 19 Abs. 3 JArbSchG). Ohne Tarif gelten für Jugendliche je nach Alter mindestens 25 bis 30 Werktage (§ 19 Abs. 2 JArbSchG), für Volljährige der gesetzliche Mindesturlaub. Die Berechnung bei Teilzeit, Eintritt im Jahr und Übertragung steht im Beitrag zum Urlaubsanspruch von MFA.

Zwischenprüfung, Abschlussprüfung und Freistellung

Die MFA-Ausbildung kennt keine gestreckte Abschlussprüfung. Die Verordnung von 2006 sieht eine Zwischenprüfung zur Standortbestimmung und eine Abschlussprüfung vor; die Ergebnisse der Zwischenprüfung zählen nicht für das Endergebnis, die Teilnahme ist aber Zulassungsvoraussetzung (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG). Die Termine setzt die Landesärztekammer fest.

Prüfungen in der MFA-Ausbildung nach MedFAngAusbV
PrüfungZeitpunktForm und Umfang
Zwischenprüfung (§ 8)vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahresschriftlich, höchstens 120 Minuten: Arbeits- und Praxishygiene, Schutz vor Infektionskrankheiten, Verwaltungsarbeiten, Datenschutz und Datensicherheit, Untersuchungen und Behandlungen vorbereiten
Abschlussprüfung, praktischer Teil (§ 9 Abs. 2)am Ende der Ausbildungkomplexe Prüfungsaufgabe höchstens 75 Minuten, darin Fachgespräch höchstens 15 Minuten
Abschlussprüfung, schriftlicher Teil (§ 9 Abs. 3–5)am Ende der AusbildungBehandlungsassistenz 120 Min. (40 %), Betriebsorganisation und -verwaltung 120 Min. (40 %), Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Min. (20 %)

Für den Dienstplan sind drei Freistellungen fest einzutragen: die Prüfungstage selbst einschließlich Pausen und Wegen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 BBiG), der Arbeitstag unmittelbar vor der schriftlichen Abschlussprüfung (Nr. 5, angerechnet mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit) und vertraglich vorgesehene Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Praxis. Bestehen Azubis vor Ablauf der Ausbildungszeit, endet die Ausbildung mit der Bekanntgabe des Ergebnisses; bestehen sie nicht, verlängert sie sich auf ihr Verlangen bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr (§ 21 BBiG). Für die Übernahme gilt: Wer nach bestandener Prüfung in derselben Praxis weiterarbeitet, hat nach § 4 Abs. 2 MTV keine neue Probezeit.

Ausbildungsplan, Ausbildungsnachweis und Praxisanleitung

Die Praxis muss auf Grundlage des Ausbildungsrahmenplans einen individuellen Ausbildungsplan erstellen (§ 6 MedFAngAusbV) und selbst ausbilden oder eine Ausbilderin ausdrücklich beauftragen (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 BBiG). Ausbildungsmittel, die für Ausbildung und Prüfungen erforderlich sind, stellt sie kostenlos (Nr. 3).

Der Ausbildungsnachweis – früher Berichtsheft – ist Pflicht der Auszubildenden (§ 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG), schriftlich oder elektronisch. Die Praxis muss dazu anhalten, ihn regelmäßig durchsehen und Gelegenheit geben, ihn am Arbeitsplatz zu führen (§ 14 Abs. 2 BBiG, § 7 MedFAngAusbV). Ohne vorgelegten Nachweis keine Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG). Praktisch heißt das: ein fester Zeitblock pro Woche im Plan, nicht die Mittagspause oder der Feierabend.

Die eigentliche Ausbildung geschieht in der Praxisanleitung. Sie bindet Zeit bei zwei Personen: bei der Azubi und bei der anleitenden MFA. Wer neue Tätigkeiten wie Blutentnahme, EKG oder Abrechnung vermitteln will, muss die Anleiterin in diesem Zeitfenster entlasten. Der Rahmenplan liefert die Reihenfolge, der Dienstplan das Zeitfenster; ein Ausbildungsplan ohne geplante Anleitungszeit bleibt Papier.

Planungsregeln für den Praxis-Dienstplan

Azubis im Dienstplan: Regeln und Umsetzung
RegelGrundlageUmsetzung im Dienstplan
Schultage und Blockwochen fest hinterlegen§ 15 BBiG, § 9 JArbSchGzu Beginn jedes Schulhalbjahres aus dem Stundenplan übernehmen, als Ausbildungszeit statt als Abwesenheit führen
Langer Schultag ist voller Ausbildungstag§ 15 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 BBiGeinmal pro Woche keine Praxisschicht, mit Tagesdurchschnitt anrechnen
Keine Schicht vor Unterricht ab 9 Uhr§ 15 Abs. 1 Satz 1 BBiGFrühdienst an Schultagen sperren
Altersstatus pflegenJArbSchG, § 15 Abs. 3 BBiGGeburtsdatum hinterlegen; bis zum 18. Geburtstag 8/40 Stunden, Pausen, 12 Std. Ruhezeit, 6–20 Uhr und Fünf-Tage-Woche prüfen
Samstag bei Minderjährigen§ 16 JArbSchGkeine Samstagsschichten ohne geklärte Ausnahme
Mehrarbeit erfassen§ 17 Abs. 7 BBiG, § 7 MTVIst-Zeiten erfassen, Ausgleich innerhalb der Frist planen oder vergüten
Praxisanleitung als Kapazität§ 14 Abs. 1 BBiG, AusbildungsplanAzubi und anleitende MFA gemeinsam einplanen, Anleiterin nicht doppelt belegen
Ausbildungsnachweis in der Arbeitszeit§ 14 Abs. 2 BBiGfester Wochenblock, z. B. 30 Minuten
Urlaub in Schulferien§ 16 Abs. 5 MTV, § 19 Abs. 3 JArbSchGUrlaubsanträge gegen den Schulkalender prüfen
Prüfungen und Vortag§ 15 Abs. 1 Nr. 4 und 5 BBiGTermine bei Bekanntgabe durch die Kammer sofort als Freistellung eintragen
Azubis nicht als Vollkraft rechnen§ 14 Abs. 3 BBiGin der Mindestbesetzung nur mit Aufgaben einplanen, die dem Ausbildungsstand entsprechen

Die meisten Regeln lassen sich als Stammdaten abbilden: Geburtsdatum, Schultage, Blockwochen, Ausbildungsjahr. Wer sie einmal hinterlegt, muss den Plan nicht jede Woche von Hand gegen das Gesetz prüfen. In der redaktionellen Auswertung dieses Portals führt Aplano das Feld an: Abwesenheiten, Qualifikationen und Zeiterfassung liegen im selben System wie der Dienstplan, die Software weist auf Pausen- und Ruhezeitkonflikte nach dem Arbeitszeitgesetz hin, und über Qualifikationen lässt sich hinterlegen, wer welche Aufgaben übernehmen darf. Die besonderen Grenzen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und die Anrechnung nach § 15 BBiG bleiben eine Prüfaufgabe der Planenden. Zeiterfassung und Auto-Planung gehören zum Pro-Tarif für 4,50 € pro Mitarbeiter und Monat zzgl. MwSt.; auf Capterra kommt Aplano auf 4,8 von 5 bei 113 Bewertungen (Stand Juli 2026). Weitere Systeme ordnet der Softwarevergleich ein.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die MFA-Ausbildung?

Drei Jahre (§ 2 der Ausbildungsverordnung für Medizinische Fachangestellte vom 26. April 2006). Auf gemeinsamen Antrag von Praxis und Azubi kürzt die Ärztekammer die Dauer nach § 8 Abs. 1 BBiG, wenn das Ausbildungsziel in kürzerer Zeit erreichbar ist – etwa mit Abitur, Fachhochschulreife oder abgeschlossener Berufsausbildung um bis zu zwölf Monate. Bei sehr guten Leistungen ist außerdem eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung nach § 45 Abs. 1 BBiG möglich.

Wie viel verdient eine MFA in der Ausbildung 2026?

Nach dem Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte seit dem 1. Januar 2026 monatlich 1.050 Euro im ersten, 1.150 Euro im zweiten und 1.250 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Hinzu kommt nach § 12 des Manteltarifvertrags eine Sonderzahlung. Praxen ohne Tarifbindung dürfen den Tarif in der Regel um höchstens 20 Prozent unterschreiten (§ 17 Abs. 4 BBiG) und müssen mindestens die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung zahlen – für einen Ausbildungsbeginn 2026 sind das 724 Euro im ersten Jahr.

Zählt der Berufsschultag als Arbeitszeit?

Ja. Berufsschulunterricht wird nach § 15 Abs. 2 BBiG einschließlich Pausen und notwendiger Wege auf die Ausbildungszeit angerechnet. Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden à 45 Minuten zählt einmal pro Woche mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit – bei 38,5 Wochenstunden an fünf Tagen also mit 7,7 Stunden – und die Azubi darf an diesem Tag nicht mehr in die Praxis eingeplant werden. Das gilt seit 2020 auch für volljährige Auszubildende.

Wie lange dürfen minderjährige MFA-Azubis arbeiten?

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich, an fünf Tagen in der Woche und nur zwischen 6 und 20 Uhr, mit 30 Minuten Pause ab viereinhalb und 60 Minuten ab sechs Stunden Arbeitszeit sowie zwölf Stunden Freizeit bis zum nächsten Einsatz. Gilt der MFA-Manteltarifvertrag, sind nach § 6 Abs. 5 MTV in Verbindung mit § 21a JArbSchG bis zu neun Stunden täglich möglich, ohne dass die 40-Stunden-Woche überschritten werden darf.

Müssen Überstunden von Azubis bezahlt werden?

Ja. Eine Beschäftigung über die vereinbarte tägliche Ausbildungszeit hinaus ist nach § 17 Abs. 7 BBiG besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen. Gilt der Manteltarifvertrag, greifen zusätzlich dessen Überstundenregeln mit Ausgleichszeitraum und Zuschlag. Bei Minderjährigen setzen die Höchstgrenzen des Jugendarbeitsschutzgesetzes Mehrarbeit ohnehin enge Grenzen.

Bekommen MFA-Azubis vor der Abschlussprüfung frei?

Ja. Nach § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BBiG sind Auszubildende an dem Arbeitstag freizustellen, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht; der Tag wird mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit angerechnet. Für die Prüfungstage selbst besteht ebenfalls ein Freistellungsanspruch (Nr. 4), die Vergütung läuft weiter (§ 19 BBiG). Eine gestreckte Abschlussprüfung gibt es bei MFA nicht: Die Verordnung sieht eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung vor.

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Über die Autorin: Dr. Katharina Müller ist Arbeitswissenschaftlerin und Expertin für Personalplanung, Arbeitszeitgestaltung und Workforce Management.

Quellen und Stand

  1. Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten (MedFAngAusbV) vom 26.04.2006 – §§ 2, 6, 7, 8 und 9.
  2. Berufsbildungsgesetz: § 7a (Teilzeit), § 8 (Verkürzung), § 13 und § 14 (Pflichten, Ausbildungsnachweis), § 15 (Freistellung, Anrechnung), § 17 (Vergütung, Überstunden), § 19, § 20, § 21, § 24, § 43 und § 45.
  3. Jugendarbeitsschutzgesetz: § 8, § 9, § 11, § 13, § 14, § 15, § 16, § 19, § 21a, § 32 und § 33.
  4. Arbeitszeitgesetz: § 4 – Ruhepausen und § 5 – Ruhezeit.
  5. Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte ab 01.01.2025 (AAA/vmf) – §§ 1, 4, 6, 7, 12 und 16.
  6. Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte ab 01.01.2025 – § 4 Ausbildungsvergütung 2025 und 2026; gegengeprüft mit Ärztekammer des Saarlandes: Höhere Gehälter für MFA und neue Regelungen.
  7. Bundesinstitut für Berufsbildung: Mindestausbildungsvergütung 2026 und Mindestausbildungsvergütung steigt 2027 auf 764 Euro (Pressemitteilung 31/2026 vom 07.10.2026).
  8. Ärztekammer Nordrhein: Merkblatt Abkürzung der Ausbildungsdauer gemäß § 8 Abs. 1 BBiG (Stand Mai 2023).
  9. Aplano: Funktionsübersicht und Preise, Stand Juli 2026.

Redaktionell geprüft am 11. Oktober 2026. Tarifangaben gelten unmittelbar nur bei Tarifbindung oder vertraglicher Bezugnahme; der Gehaltstarifvertrag läuft am 31.12.2026 aus, Werte für 2027 sind nach Abschluss der Tarifrunde zu prüfen. Verkürzungsgründe und Prüfungstermine regelt die jeweilige Landesärztekammer. Rechtsinformationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Anbieterangaben können sich ändern.